Schwerpunkte der Kanzlei

Unsere Schwerpunkte

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt mittlerweile ganz klar im Notariat. Hier begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien-Kaufverträge, v.a. Grundstücke, Ein-/ Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen
  • Grundschulden (Bestellung, Löschung)
  • Dienstbarkeiten z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Reallasten
  • Gesellschaftsrecht/ Handelsregister v.a. GmbH-Gründungen, OHG, KG, Genossenschaften
  • Vereins-Gründungen, -Veränderungen, -Satzungen
  • Öffentlich-Rechtliche Verträge
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
  • Testamente, Erbverträge, Erbschein
  • Unterschriftsbeglaubigungen


Und wenn dann doch mal anwaltliche Vertretung gefragt ist, arbeiten wir für Sie sowohl regional als auch bundesweit. Wir sind bekannt für unsere qualitativ hochwertige und innovative Beratung. Unsere Leistungen sind transparent und kostengünstig. Dabei hilft uns die effektive Organisationsstruktur unserer Kanzlei.

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem nahezu täglichen Wandel. Grund dafür sind die sich regelmäßig weiter entwickelnde Rechtsprechung und ständige gesetzliche Änderungen bzw. Neuregelungen.

Rechtsanwalt Mohrmann berät und vertritt schon seit 2004 Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im Wesentlichen auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts. Dort geht es einerseits um den Abschluss von Arbeitsverträgen und die sich daraus nachfolgend ergebenden Pflichten für beide Seiten, andererseits um Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsvertrag sowie um Änderungskündigungen oder die Beendigung des Arbeitsvertrags, z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Mohrmann umfasst dabei vor allem die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung, hierbei insbesondere die individuelle Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitgeber oder die Beratung von Arbeitnehmern in Bezug auf dessen Arbeitsvertrag, sei es vor oder nach Vertragsabschluss. Aber natürlich vertritt Rechtsanwalt Mohrmann Arbeitgeber wie Arbeitnehmer auch in Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und ggf. in allen drei Instanzen (Arbeitsgericht / Landesarbeitsgericht/ Bundesarbeitsgericht). Dabei nehmen insbesondere Gerichtsprozesse betreffend Kündigungsschutz eine zentrale Rolle ein.

Hier eine kleine Zusammenstellung der sich in der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung ergebenden Schwerpunkte von Rechtsanwalt Mohrmann:

  • Gestaltung und Optimierung von Anstellungsverträgen für Arbeiter und Angestellte, leitende Mitarbeiter und Geschäftsführer aus Sicht des Arbeitgebers
  • Außergerichtliche und arbeitsgerichtliche Vertretung im Falle von fristlosen und ordentlichen Kündigungen, auch Änderungskündigungen
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen Gewährung von Urlaub, der Höhe der Vergütung, Zurückweisung von Abmahnungen und bei Fragen zur Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Elternzeit u.v.m.
  • Einvernehmliche Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen durch Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen
  • Beratung im Rahmen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB

Fakt ist: Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Unterstützung ist auf Grund der sehr vielfältigen und komplizierten gesetzlichen Regelungen auf all diesen Gebieten nahezu unverzichtbar geworden - für alle Beteiligten.