Schwerpunkte der Kanzlei
Unsere Schwerpunkte
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt mittlerweile ganz klar im Notariat. Hier begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien-Kaufverträge, v.a. Grundstücke, Ein-/ Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen
- Grundschulden (Bestellung, Löschung)
- Dienstbarkeiten z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Reallasten
- Gesellschaftsrecht/ Handelsregister v.a. GmbH-Gründungen, OHG, KG, Genossenschaften
- Vereins-Gründungen, -Veränderungen, -Satzungen
- Öffentlich-Rechtliche Verträge
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
- Testamente, Erbverträge, Erbschein
- Unterschriftsbeglaubigungen
Und wenn dann doch mal anwaltliche Vertretung gefragt ist, arbeiten wir für Sie sowohl regional als auch bundesweit. Wir sind bekannt
für unsere qualitativ hochwertige und innovative Beratung. Unsere
Leistungen sind transparent und kostengünstig. Dabei hilft uns die
effektive Organisationsstruktur unserer Kanzlei.
Handels- und Gesellschaftsrecht
… als Rechtsanwalt
Als Rechtsanwalt steht Herr Mohrmann seinen Mandanten in den teils schwierigen und umfangreichen Fragen, Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren im Handels- und Gesellschaftsrecht fachlich kompetent beratend zur Seite. So werden z.B.
- Unternehmenskäufe und -verkäufe beratend und gestaltend begleitet,
- vielfältige Verträge in allen Bereichen der gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit (vor allem GmbH, KG, GbR) geprüft, erstellt und/ oder überarbeitet,
- handelskaufrechtliche Auseinandersetzungen - z.B. zu Fragen der Gewährleistung – geführt oder
- Gesellschafter bei der Auseinandersetzung mit anderen Gesellschaftern oder ihrer Gesellschaft – oder die Gesellschaft bei Streit mit einem Gesellschafter – begleitet und unterstützt.
Dabei kommen
Rechtsanwalt Mohrmann seine bereits im Jahr 1996 durch erfolgreiche Teilnahme
am Lehrgang zum "Fachanwalt für Steuerrecht" erworbenen - und seither
durch regelmäßige Fortbildungen bzw. enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern der
Mandanten erhaltenen - fundierten Grundkenntnisse im Bereich des Steuerrechts
zugute. Eine Erlangung des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" war
und ist dabei nicht angestrebt.
Zudem hat Rechtsanwalt Mohrmann im Jahr 2006 den Lehrgang zum "Fachanwalt
für Handels- und Gesellschaftsrecht" mit den entsprechenden Prüfungen
erfolgreich absolviert und ist auch in diesem Bereich vertieft praktisch tätig,
Rechtsanwalt Mohrmann verfügt so über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen eben aus dem Bereich des Handels- und
Gesellschaftsrechts, welche erheblich das Maß dessen übersteigen, das
üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung eines
Rechtsanwaltes vermittelt wird; die genauen Vorgaben dazu sind in der Fachanwaltsordnung
(FAO) streng geregelt).
… als Notar
Seit seiner Ernennung zum Notar im Mai 2018 bietet Herr Mohrmann auch individuelle Gestaltung und Beurkundung von Verträgen vor allem im Gesellschaftsrecht an.
Der Schwerpunkt liegt hier insbesondere auf dem Recht der GmbH: Individuelle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, dabei vor allem von GmbH-Satzungen, und allem, was in bzw. von einer GmbH sonst benötigt wird, seien es Gesellschafterbeschlüsse zu Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder schlicht Geschäftsführerwechsel oder Anteilsübertragungen.
Aber auch in den übrigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereichen, in denen notarielle Tätigkeit nachgefragt ist, steht Herr Mohrmann gerne zur Verfügung, so zum Beispiel:
- Handelsregistersachen für „eingetragener Kaufmann“ (e.K.), offene Handelsgesellschaft (oHG) Kommanditgesellschaft (KG)
- Unternehmenskaufvertrag
- Umwandlungen nach dem UmwG
- Vereinsrecht
- Stiftungen