Schwerpunkte der Kanzlei
Unsere Schwerpunkte
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt mittlerweile ganz klar im Notariat. Hier begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien-Kaufverträge, v.a. Grundstücke, Ein-/ Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen
- Grundschulden (Bestellung, Löschung)
- Dienstbarkeiten z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Reallasten
- Gesellschaftsrecht/ Handelsregister v.a. GmbH-Gründungen, OHG, KG, Genossenschaften
- Vereins-Gründungen, -Veränderungen, -Satzungen
- Öffentlich-Rechtliche Verträge
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
- Testamente, Erbverträge, Erbschein
- Unterschriftsbeglaubigungen
Und wenn dann doch mal anwaltliche Vertretung gefragt ist, arbeiten wir für Sie sowohl regional als auch bundesweit. Wir sind bekannt
für unsere qualitativ hochwertige und innovative Beratung. Unsere
Leistungen sind transparent und kostengünstig. Dabei hilft uns die
effektive Organisationsstruktur unserer Kanzlei.
Tierarztrecht
Ob Tierarzt
oder Tierärztin, Patientenbesitzer oder -Besitzerin, Pferd, Hund oder Katze,
Leguan, Schildkröte oder Wellensittich: Fragen rund um die tierärztliche
Behandlung von Großtier und Kleintier, tierärztliche Haftung und
Behandlungsfehler, Gebühren und Honorar oder die Herausgabe von Unterlagen oder
Röntgenbildern stellen sich immer wieder.
Vor allem Tierärztinnen und Tierärzte sehen sich unabhängig davon, ob sie in
Einzel-, Gemeinschafts- oder Gruppenpraxen oder tierärztlicher Klinik tätig
sind, zunehmend mit schwierigen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die
einer fachlich fundierten Beantwortung bedürfen.
Die
Schwerpunkte der Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Mohrmann liegen hier im
Bereich der tierärztlichen Kooperationen (die vertraglichen
Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung von tierärztlichen Praxisgemeinschaften
und Gemeinschaftspraxen oder deren Auseinandersetzung sind vielseitig ...), der
Praxisübertragung, der Tierarzthaftung (Behandlungsfehler, Ankaufuntersuchung,
Aufklärungspflichten und Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern), des
Arbeitsrechts, des Mietrechts, des tierärztlichen Berufsrechts sowie des Rechts
der Approbation und - natürlich - der Durchsetzung von Honoraransprüchen. Die
Kenntnis Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist hier selbstverständlich.
Dabei kommt Rechtsanwalt Mohrmann auch sein persönliches Umfeld zugute: Er war
viele Jahre mit der in Itzehoe selbständig praktizierenden Tierärztin Dr.
Friederike Unkel-Mohrmann verheiratet und arbeitet nach wie vor sehr eng mit
ihr zusammen (www.kleintierpraxis-itzehoe.de), so dass er schon daher fachlich
wie praktisch "nah am Thema" ist. Und er kann darüber hinaus über
vielfältige private wie berufliche Kontakte auf einen großen Kreis von vielfach
spezialisierten Tierärzten einerseits oder Amtsveterinären andererseits
zurückgreifen, wenn besonderes Spezialwissen gefragt ist.
So betreut Rechtsanwalt Mohrmann seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im
Januar 1998 Tierärztinnen und Tierärzte erfolgreich nicht nur in
Schleswig-Holstein, sondern bundesweit (z.B. in bzw. bei Hamburg, Hannover,
Kassel, Unna, Düsseldorf, Köln oder München). Aber natürlich werden auch
Patientenbesitzer anwaltlich eben zu allen Sorgen und Fragen im Tierarztrecht
beraten.
Und wird aus einer anfänglich schlichten tierarztrechtlichen Frage eine juristische Auseinandersetzung, so wird auch diese – ob außergerichtlich oder nachfolgend gerichtlich und selbstverständlich bundesweit – fachlich wie persönlich kompetent und nachhaltig von Rechtsanwalt Mohrmann betreut und begleitet.