Schwerpunkte der Kanzlei

Unsere Schwerpunkte

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt mittlerweile ganz klar im Notariat. Hier begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien-Kaufverträge, v.a. Grundstücke, Ein-/ Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen
  • Grundschulden (Bestellung, Löschung)
  • Dienstbarkeiten z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Reallasten
  • Gesellschaftsrecht/ Handelsregister v.a. GmbH-Gründungen, OHG, KG, Genossenschaften
  • Vereins-Gründungen, -Veränderungen, -Satzungen
  • Öffentlich-Rechtliche Verträge
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
  • Testamente, Erbverträge, Erbschein
  • Unterschriftsbeglaubigungen


Und wenn dann doch mal anwaltliche Vertretung gefragt ist, arbeiten wir für Sie sowohl regional als auch bundesweit. Wir sind bekannt für unsere qualitativ hochwertige und innovative Beratung. Unsere Leistungen sind transparent und kostengünstig. Dabei hilft uns die effektive Organisationsstruktur unserer Kanzlei.

 

Tierarztrecht

Ob Tierarzt oder Tierärztin, Patientenbesitzer oder -Besitzerin, Pferd, Hund oder Katze, Leguan, Schildkröte oder Wellensittich: Fragen rund um die tierärztliche Behandlung von Großtier und Kleintier, tierärztliche Haftung und Behandlungsfehler, Gebühren und Honorar oder die Herausgabe von Unterlagen oder Röntgenbildern stellen sich immer wieder.

Vor allem Tierärztinnen und Tierärzte sehen sich unabhängig davon, ob sie in Einzel-, Gemeinschafts- oder Gruppenpraxen oder tierärztlicher Klinik tätig sind, zunehmend mit schwierigen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die einer fachlich fundierten Beantwortung bedürfen.

Die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Mohrmann liegen hier im Bereich der tierärztlichen Kooperationen (die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung von tierärztlichen Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen oder deren Auseinandersetzung sind vielseitig ...), der Praxisübertragung, der Tierarzthaftung (Behandlungsfehler, Ankaufuntersuchung, Aufklärungspflichten und Vertragspflichten gegenüber Tierhaltern), des Arbeitsrechts, des Mietrechts, des tierärztlichen Berufsrechts sowie des Rechts der Approbation und - natürlich - der Durchsetzung von Honoraransprüchen. Die Kenntnis Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist hier selbstverständlich.

Dabei kommt Rechtsanwalt Mohrmann auch sein persönliches Umfeld zugute: Er war viele Jahre mit der in Itzehoe selbständig praktizierenden Tierärztin Dr. Friederike Unkel-Mohrmann verheiratet und arbeitet nach wie vor sehr eng mit ihr zusammen (www.kleintierpraxis-itzehoe.de), so dass er schon daher fachlich wie praktisch "nah am Thema" ist. Und er kann darüber hinaus über vielfältige private wie berufliche Kontakte auf einen großen Kreis von vielfach spezialisierten Tierärzten einerseits oder Amtsveterinären andererseits zurückgreifen, wenn besonderes Spezialwissen gefragt ist.

So betreut Rechtsanwalt Mohrmann seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Januar 1998 Tierärztinnen und Tierärzte erfolgreich nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit (z.B. in bzw. bei Hamburg, Hannover, Kassel, Unna, Düsseldorf, Köln oder München). Aber natürlich werden auch Patientenbesitzer anwaltlich eben zu allen Sorgen und Fragen im Tierarztrecht beraten.

Und wird aus einer anfänglich schlichten tierarztrechtlichen Frage eine juristische Auseinandersetzung, so wird auch diese – ob außergerichtlich oder nachfolgend gerichtlich und selbstverständlich bundesweit – fachlich wie persönlich kompetent und nachhaltig von Rechtsanwalt Mohrmann betreut und begleitet.