Schwerpunkte der Kanzlei

Unsere Schwerpunkte

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt mittlerweile ganz klar im Notariat. Hier begleiten wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien-Kaufverträge, v.a. Grundstücke, Ein-/ Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen
  • Grundschulden (Bestellung, Löschung)
  • Dienstbarkeiten z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Reallasten
  • Gesellschaftsrecht/ Handelsregister v.a. GmbH-Gründungen, OHG, KG, Genossenschaften
  • Vereins-Gründungen, -Veränderungen, -Satzungen
  • Öffentlich-Rechtliche Verträge
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
  • Testamente, Erbverträge, Erbschein
  • Unterschriftsbeglaubigungen


Und wenn dann doch mal anwaltliche Vertretung gefragt ist, arbeiten wir für Sie sowohl regional als auch bundesweit. Wir sind bekannt für unsere qualitativ hochwertige und innovative Beratung. Unsere Leistungen sind transparent und kostengünstig. Dabei hilft uns die effektive Organisationsstruktur unserer Kanzlei.

 

Vertragsrecht

… als Rechtsanwalt

Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Januar 1998 ist Herr Mohrmann nachhaltig im weiten Gebiet des Vertragsrechts – und dort vorrangig im Bereich der Vertragsgestaltung – tätig.

Die Kanzlei bietet hier neben rechtlicher Prüfung und ggf. erforderlicher Überarbeitung vorhandener Verträge natürlich auch komplette Neuerstellung von individuellen Verträgen aller Art an, insbesondere von:

  • Immobilien- und Grundstückskaufverträgen
  • Gesellschaftsverträgen, sei es für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine neu zu gründende oder umzugestaltende GmbH (siehe dazu auch "Handels- und Gesellschaftsrecht")
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Anstellungsverträgen im Bereich des "normalen", d.h. nicht tarifgebundenen Arbeitsrechts
  • Kaufverträgen, hier insb. Veräußerung bzw. Erwerb von Unternehmen und Rechten (Gesellschaftsanteile, Forderungen etc.)
  • Werkverträgen,
  • Gewerblichen Miet- und Pachtverträgen oder
  • Darlehens- und Bürgschaftsverträgen

Selbstverständlich übernimmt Herr Mohrmann als Rechtsanwalt auch Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung außergerichtlich und vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, wenn Sie im Rahmen eines bestehenden Vertrags Schwierigkeiten mit Ihrem Vertragspartner haben.

… als Notar

Seit seiner Ernennung zum Notar im Mai 2018 bietet Herr Mohrmann auch die individuelle Gestaltung und Beurkundung von Verträgen in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit an.

Die naturgemäß am meisten nachgefragten Tätigkeitsbereiche sind hier natürlich das Immobilienrecht und das Grundstückrecht, seien es der klassische Grundstückskaufvertrag oder die Bestellung bzw. Löschung von Grundschulden, Hypotheken oder z.B. Leitungsrechten, Wegerechten etc.

Aufgrund seiner schon bisher langjährigen Anwaltstätigkeit vor allem Gesellschaftsrecht und dem Recht der GmbH liegt natürlich ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Mohrmann auf der individuellen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, dabei vor allem GmbH-Satzungen und allem, was in bzw. von einer GmbH sonst benötigt wird, seien es Gesellschafterbeschlüsse zu Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder schlicht Geschäftsführerwechsel oder Anteilsübertragungen.

Aber für die übrigen Bereiche, in denen notarielle Tätigkeit vor allem nachgefragt ist, steht Herr Mohrmann gerne zur Verfügung, so zum Beispiel:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
  • Erbrecht (insb. Testament, Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung)
  • persönliche Vorsorge (insb. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  • Familienrecht (Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung)
  • Handelsrecht, hier insb. Handelsregistersachen für „eingetragener Kaufmann“ (e.K.), offene Handelsgesellschaft (oHG) Kommanditgesellschaft (KG)
  • Unternehmenskaufvertrag
  • Umwandlungen nach dem UmwG
  • Schenkungen
  • Vereinsrecht
  • Stiftungen