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Was macht ein Notar?

Der Notar betreut seine Mandanten bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie z. B. bei Immobilienkäufen, Firmengründungen, Testamenten oder Eheverträgen oder auch bei der Erstellung von Vollmachten und Vorsorgevollmachten. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäftes.

Neben der Beurkundung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig.

Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber. Er ist zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen den Beteiligten. Der Notar unterliegt der absoluten Schweigepflicht; dieses gilt auch für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter.